Art. 64 Angabe der OL-Bahn


  1. Die Bahnlänge wird angegeben durch die Länge der Luftlinie vom Startpunkt über alle Posten bis ins Ziel und die Summe der Steigungen auf einer vernünftigen Route (z.B. 7,5 km / 220 m Steigung). Bei Sonderformen (freie Postenreihenfolge, Postenauswahl) ist die kürzest mögliche Variante massgebend.
  2. Die Bahnsignaturen müssen in Farbe, Form und Grösse der Definition gemäss ISOM 2017 CH oder ISSOM 2007 entsprechen.

Kategorie: 1. Abschnitt: Bahnlegung