Art. 64 Angabe der OL-Bahn
- Die Bahnlänge wird angegeben durch die Länge der Luftlinie vom Startpunkt über alle Posten bis ins Ziel und die Summe der Steigungen auf einer vernünftigen Route (z.B. 7,5 km / 220 m Steigung). Bei Sonderformen (freie Postenreihenfolge, Postenauswahl) ist die kürzest mögliche Variante massgebend.
- Die Bahnsignaturen müssen in Farbe, Form und Grösse der Definition gemäss ISOM 2017 CH oder ISSOM 2007 entsprechen.
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Kategorie: 1. Abschnitt: Bahnlegung