Art. 77 Mutationen


  1. Ein angemeldeter Läufer darf mit seinem Einverständnis durch einen anderen Läufer ersetzt werden, sofern der Veranstalter in den Weisungen nichts anderes festlegt.
  2. Bei Schweizer Einzel-Meisterschaften sind Mutationen erlaubt, ausser in den Kategorien in denen in umgekehrter
    Punktelistenreihenfolge oder nach Weisung Spitzensport gestartet wird.; bei den Schweizer Staffel- und Team-Meisterschaften sind Mutationen einzelner Läufer zulässig, bei den Staffel- und Team-Meisterschaften sind Mutationen bis eine Stunde vor dem Start des Teams zulässig.
  3. Die Mutation ist dem Veranstalter bis am 2. Tag vor dem Lauf zu melden, oder der Veranstalter gibt ein elektronisches Mutationssystem vor. Der Veranstalter kann eine Gebühr erheben.

Kategorie: 2. Abschnitt: Ausschreibung und Anmeldung