Art. 81 Weglassungen


  1. Für einzelne oder alle Kategorien dürfen OL-Karten mit einheitlichen Weglassungen verwendet werden.
  2. Bei Schweizer Meisterschaften und Nationalen OL ist dafür die Bewilligung der Kommission Technik erforderlich.
  3. Die Art der Weglassungen muss in der Ausschreibung und in den Weisungen angegeben werden.

Kategorie: 3. Abschnitt: Laufkarte