Art. 89 Wahl des Kontrollsystems


  1. Über die Wahl des Kontrollsystems entscheidet der Veranstalter.
  2. Bei OL mit TD sind Kontrollsysteme mit elektronischen Kontrollkarten zu verwenden, welche von der Kommission Technik oder der IOF zugelassen sind.

Kategorie: 5. Abschnitt: Kontrollsystem