Art. 97 Anreise
- Der Veranstalter informiert in Ausschreibung und Weisungen über die Erreichbarkeit des Wettkampfzentrums mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Ist das Wettkampfzentrum mehr als zwei Kilometer von der Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels entfernt, hat der Veranstalter von OL mit TD gratis oder gegen ein Entgelt einen Transport anzubieten.
- Der Veranstalter soll mit geeigneten Mitteln die Anreise mit öffentlichem Verkehr fördern.
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Kategorie: 2. Abschnitt: Wettkampfzentrum bis Start