Art. 97 Anreise


  1. Der Veranstalter informiert in Ausschreibung und Weisungen über die Erreichbarkeit des Wettkampfzentrums mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
  2. Ist das Wettkampfzentrum mehr als zwei Kilometer von der Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels entfernt, hat der Veranstalter von OL mit TD gratis oder gegen ein Entgelt einen Transport anzubieten.
  3. Der Veranstalter soll mit geeigneten Mitteln die Anreise mit öffentlichem Verkehr fördern.

Kategorie: 2. Abschnitt: Wettkampfzentrum bis Start