Art. 104 Jagdstart
- Beim Jagdstart starten die Läufer mit den Rückständen aus vorangegangenen OL.
- Jagdstart ist nur zulässig bei OL mit Gesamtwertung.
- Läufer mit grossem Rückstand starten nach Weisung des Veranstalters am Schluss vor den in den vorangegangenen OL nicht klassierten Läufern.
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Kategorie: 3. Abschnitt: Startmodus