Art. 104 Jagdstart


  1. Beim Jagdstart starten die Läufer mit den Rückständen aus vorangegangenen OL.
  2. Jagdstart ist nur zulässig bei OL mit Gesamtwertung.
  3. Läufer mit grossem Rückstand starten nach Weisung des Veranstalters am Schluss vor den in den vorangegangenen OL nicht klassierten Läufern.

Kategorie: 3. Abschnitt: Startmodus