Art. 105 Gesamte Startdauer


  1. Bei Schweizer Einzel-Meisterschaften und Nationalen OL dürfen maximal fünf Stunden zwischen dem ersten und dem letzten Start liegen.
  2. Werden Schweizer Einzel-Meisterschaften und Nationale OL als OL mit Qualifikation durchgeführt, dürfen maximal acht Stunden zwischen dem ersten und dem letzten Start liegen. Der Zeitraum zwischen dem ersten und dem zweiten Start eines jeden Läufers muss mindestens zweieinhalb Stunden betragen.

Kategorie: 3. Abschnitt: Startmodus