Art. 108 Startreihenfolge bei Nationalen OL


  1. Bei Nationalen OL wird die Startreihenfolge ausgelost, wobei der Veranstalter die Auslosung entsprechend dem Wohnort und der Vereinszugehörigkeit der Läufer steuern darf. Er kann begründete Startzeitwünsche berücksichtigen.
  2. Die Kommission Spitzensport kann für die Kategorien HE, DE, H20, D20 H18, D18, H16 und D16 abweichende Weisungen erlassen, welche dem Veranstalter und dem Technischen Delegierten spätestens drei Monate vor dem Lauf mitzuteilen sind.

Kategorie: 4. Abschnitt: Startreihenfolge