Art. 118 Begriff
- Als Posten wird ein Punkt im Gelände bezeichnet, der mit einer Postenmarkierung versehen und an Hand der Laufkarte bestimmbar ist.
- Für jeden Posten muss die Situation im Gelände mit ihrer Darstellung auf Laufkarte und Postenbeschreibung übereinstimmen.
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Kategorie: 7. Abschnitt: Posten