Art. 118 Begriff


  1. Als Posten wird ein Punkt im Gelände bezeichnet, der mit einer Postenmarkierung versehen und an Hand der Laufkarte bestimmbar ist.
  2. Für jeden Posten muss die Situation im Gelände mit ihrer Darstellung auf Laufkarte und Postenbeschreibung übereinstimmen.

Kategorie: 7. Abschnitt: Posten