Art. 119 Markierung
- Die Postenmarkierung besteht aus Postenschirm, Kennzahl und Kontrollvorrichtung gemäss Anhang 4.
- Bei Nacht-OL muss die Markierung aus jeder Richtung einfallendes Licht reflektieren. Ausnahmsweise kann der Posten beleuchtet sein.
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Kategorie: 7. Abschnitt: Posten