Art. 124 Verpflegung
- Verpflegungsstellen bei Posten sind auf der Postenbeschreibung, die übrigen auf der Laufkarte anzugeben. Die Art der Verpflegung wird in den Weisungen erläutert.
- Bei OL mit TD ist auf Anordnung des Technischen Delegierten mindestens Trinkwasser anzubieten.
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Kategorie: 7. Abschnitt: Posten