Art. 134 Zielschluss
- Der Zeitpunkt des Zielschlusses wird bestimmt durch die Startzeit des zuletzt gestarteten Läufers zuzüglich der Maximalzeit gemäss Art. 138.
- Läufer, die sich bei Zielschluss noch im Wettkampf befinden, haben sich ohne Verzug im Wettkampfzentrum zurückzumelden.
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Kategorie: 9. Abschnitt: Ziel