Art. 143 Besondere Sanktionen bei Staffel- und Team-OL


  1. Bei Staffel- und Team-OL werden nicht klassiert oder disqualifiziert:
    a)     unvollständige oder falsch zusammengesetzte Teams;
    b)     Teams, bei denen ein Läufer nicht klassiert oder disqualifiziert wird.
  2. Der Veranstalter kann bei Staffel-OL anstelle der Nichtklassierung eines Läufers einen Zeitzuschlag anrechnen, der in den Weisungen zu publizieren ist. Bei der Schweizer Staffel-Meisterschaft hat er zuvor die Zustimmung der Kommission Technik einzuholen.

Kategorie: 11. Abschnitt: Nichtklassierung und Disqualifikation