Art. 145 Inhalt


  1. Die Rangliste enthält mindestens:
    a)     Name, Form, Art, Datum und Veranstalter des OL, Bezeichnung der Karte oder des Laufgebietes und bei Regionalen OL Nummer des OL;
    b)     Kategorie, Bahnlänge, Steigung, Anzahl Posten;
    c)     Anzahl der gestarteten Läufer;
    d)     bei Einzel-OL: Name, Vorname, Jahrgang, Wohnort, allfälliger Verein;
    e)     bei Staffel- und Team-OL: Name des Teams, Name, Vorname und Jahrgang aller Läufer;
    f)     bei klassierten Läufern: Rang und Laufzeit;
    g)     bei nichtklassierten Läufern: Grund der Nichtklassierung;
    h)     bei disqualifizierten Läufern: Grund der Disqualifikation und Vermerk "disqualifiziert".

  2. Bei Regionalen OL muss ersichtlich sein, ob es sich um einen Einzelläufer oder ein Team handelt.

  3. Entscheide des Schiedsgerichts, die die Rangliste verändern, müssen unverzüglich im Wettkampfzentrum publiziert werden; ihr wesentlicher Inhalt ist zudem in Kurzform auf der Rangliste anzugeben.

Kategorie: 12. Abschnitt: Rangliste, Laufdokumentation und Jahreswertungen