Art. 182 Inkrafttreten von Änderungen


Die vom Zentralvorstand beschlossenen und durch kein Referendum angefochtenen Änderungen sowie die von der Delegiertenversammlung genehmigten Änderungen treten auf den nächstfolgenden 15. März in Kraft soweit nicht in Ausnahmefällen ein späteres Inkrafttreten beschlossen und in den Verbandsorganen publiziert wird.
Kategorie: VII. TEIL SCHLUSSBESTIMMUNGEN