Art. 38bis Dienstleistungen


Preise für Dienstleistungen
Erbringt der Veranstalter oder der SOLV bei Wettkämpfen besondere Dienstleistungen, können sie dem SOLV angeschlossenen Vereine oder deren Mitgliedern günstiger abgegeben werden als Dritten.


Kategorie: 7. Abschnitt: Finanzen