Art. 17 Veranstalter von Schweizer Meisterschaften und Nationalen OL


  1. Schweizer Meisterschaften und Nationale OL werden von der Kommission Technik im Verbandsorgan zur Bewerbung ausgeschrieben.
  2. Die Veranstalter werden von der Kommission Technik spätestens im zweiten Jahr vor der Durchführung bestimmt.
  3. Die Kommission Technik und der Veranstalter vereinbaren das Wesentliche zum Wettkampf schriftlich.

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