Art. 18 Veranstalter von Regionalen OL
- Wer einen Regionalen OL durchführen will, hat die Bewerbung bis Ende Juni des Vorjahres an die zuständige regionale Koordinationsstelle zu richten.
- Die Bewerbung enthält im Minimum Name und Datum des OL, Veranstalter, Laufgebiet, Form und Kategorienangebot.
- Die Kommission Technik entscheidet:
a) welche OL als Regionale OL gelten;
b) bei Terminkollisionen zwischen Veranstaltern verschiedener Regionen.
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Kategorie: 3. Abschnitt: Veranstalter