Art. 23 Einsatz an Wettkämpfen
- Die Kommission Technik setzt einen Technischen Delegierten ein, der namentlich von der Fachgruppe Technische Delegierte bestimmt wird:
a) bei allen Schweizer Meisterschaften;
b) bei allen Nationalen OL;
c) bei Besonderen OL nach Rücksprache mit dem Veranstalter.
- Der Technische Delegierte muss spätestens ein Jahr vor dem Wettkampf bestimmt sein und mit dem Veranstalter Kontakt aufgenommen haben.
- Dem Technischen Delegierten werden die Spesen von der Fachgruppe Technische Delegierte vergütet.
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Kategorie: 4. Abschnitt: Technischer Delegierter