Art. 40 Einteilung nach Alter


  1. Die Läufer werden nach Jahrgängen in Altersgruppen gemäss Art. 42 Abs. 1 eingeteilt.
  2. Jungen Läufern ist die Teilnahme in höheren Altersgruppen mit Ausnahme der Kategorien für Läufer ab 35 Jahren erlaubt.
  3. Senioren ist die Teilnahme in tieferen Altersgruppen mit Ausnahme der Kategorien für Läufer bis 20 Jahre erlaubt.

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