Art. 46 Aufteilung einer Kategorie in Felder


  1. Der Veranstalter kann eine Kategorie in gleichwertige (1, 2, 3 usw.) oder in leistungsbezogene Felder (A, B, C usw.) aufteilen.
  2. Bei Schweizer Meisterschaften ist die Aufteilung einer Kategorie nur in leistungsbezogene Felder zulässig. Der Technische Delegierte weist die Läufer den einzelnen Feldern zu.
  3. Die Felder einer Kategorie bestreiten den Lauf auf unterschiedlichen Bahnen und werden getrennt klassiert.

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