Art. 52 Fairnessgebot


  1. Der Läufer hat sich so zu verhalten, dass der Wettkampf fair durchgeführt werden kann und andere Läufer weder bevorteilt noch benachteiligt werden.
  2. Der Läufer ist zu vollständiger und korrekter Angabe der Personalien verpflichtet.
  3. Bei Einzel-OL mit Intervallstart ist die Zusammenarbeit von Läufern während des Wettkampfes beim Orientieren und beim Anlaufen der Posten nicht erlaubt.

Kategorie: 3. Abschnitt: Pflichten der Läufer