Art. 52 Fairnessgebot
- Der Läufer hat sich so zu verhalten, dass der Wettkampf fair durchgeführt werden kann und andere Läufer weder bevorteilt noch benachteiligt werden.
- Der Läufer ist zu vollständiger und korrekter Angabe der Personalien verpflichtet.
- Bei Einzel-OL mit Intervallstart ist die Zusammenarbeit von Läufern während des Wettkampfes beim Orientieren und beim Anlaufen der Posten nicht erlaubt.
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Kategorie: 3. Abschnitt: Pflichten der Läufer