Art. 53 Unerlaubter Aufenthalt im Laufgebiet
- Der Läufer darf das Laufgebiet am Vortag sowie am Lauftag bis Zielschluss nicht betreten, ausser während des eigenen Wettkampfes.
- Das Betreten des Laufgebietes ist zudem erlaubt, soweit es
a) der Veranstalter in Ausschreibung und Weisungen ausdrücklich gestattet;
b) der Veranstalter in besondern Fällen Läufern nach Abschluss des eigenen Wettkampfes ausdrücklich gestattet; bei OL mit TD
ist dessen vorgängige Zustimmung erforderlich;
c) nach Abschluss des eigenen Wettkampfes in einer Leistungskategorie als Teilnehmer auf einer OL-Bahn der Offen-Kategorie erfolgt.
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Kategorie: 3. Abschnitt: Pflichten der Läufer