Art. 54 Unerlaubte Hilfsmittel
- Zwischen Besammlung und Zielschluss darf der Läufer Karten des Laufgebietes, ausser die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten bzw. erlaubten, nicht mit sich führen.
- Während des Wettkampfes ist die Verwendung folgender Hilfsmittel nicht erlaubt:
a) Elektronische und elektrische Geräte, um die Orientierung zu erleichtern oder um Informationen über den Wettkampf zu erhalten; erlaubt sind solche für das blosse Aufzeichnen des Wettkampfes
b) der Fortbewegung dienende, ausser die vom Veranstalter erlaubten
c) Nagelschuhe
-
Kategorie: 3. Abschnitt: Pflichten der Läufer