Art. 56 Aufgebende Läufer


Der Läufer, der den Wettkampf aufgibt, hat sich beim Veranstalter am Ziel oder im Wettkampfzentrum zur Registrierung zurückzumelden und, soweit angeordnet, die Laufkarte abzugeben.
Kategorie: 3. Abschnitt: Pflichten der Läufer