Art. 177 Änderung der Wettkampfordnung

Änderungen der Wettkampfordnung können beantragt werden:
a)    von mindestens drei Mitgliedern des SOLV gemäss Artikel Art. 6 lit. a-c der Statuten;
b)    von den Kommissionen, Fachgruppen und Bereichsleitungen des SOLV;
c)    vom Zentralvorstand.

 

Art. 178 Entscheid des Zentralvorstandes

Der Zentralvorstand entscheidet über den Antrag. Stimmt er dem Antrag zu, richtet sich das weitere Vorgehen nach Art.22 Abs.2 bis 4 der Statuten. Lehnt er den Antrag ab, so unterbreitet er den Antrag der Delegiertenversammlung gemäss Art.22 Abs.4 der Statuten.

Art. 179 Referendum

  1. Gegen die gemäss Art. 178 publizierten Anträge, welche die Zustimmung des Zentralvorstandes erhalten haben, kann innert 60 Tage seit Publikation im Verbandsorgan das Referendum ergriffen werden.
  2. Die Referendumserklärung ist von drei Mitgliedern des SOLV gemäss Art. 6 lit. a-c der Statuten zu unterzeichnen und der Geschäftsstelle des SOLV einzureichen.
  3. Das Referendum ist der nächsten ordentlichen Delegiertenversammlung zur Abstimmung zu unterbreiten.

Art. 180 Entscheid der Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung entscheidet endgültig über alle Änderungsanträge, welche ihr vom Zentralvorstand oder als Folge eines Referendums vorgelegt werden.

Art. 181 Revision der Anhänge

Für die Anhänge ist der Zentralvorstand allein zuständig.

Art. 182 Inkrafttreten von Änderungen

Die vom Zentralvorstand beschlossenen und durch kein Referendum angefochtenen Änderungen sowie die von der Delegiertenversammlung genehmigten Änderungen treten auf den nächstfolgenden 15. März in Kraft soweit nicht in Ausnahmefällen ein späteres Inkrafttreten beschlossen und in den Verbandsorganen publiziert wird.

Art. 183 Totalrevision

  1. Der Zentralvorstand oder die Delegiertenversammlung können jederzeit beschliessen, die Totalrevision der Wettkampfordnung einzuleiten.
  2. Über die Totalrevision selber entscheidet die Delegiertenversammlung.

Art. 184 Inkrafttreten

Die Wettkampfordnung tritt auf den 15. März 2019 in Kraft und ersetzt diejenige vom 15. März 2018.