Art. 6 Grundsatz

OL können wie folgt durchgeführt werden:
a)    Einzel, Staffel oder Team;
b)    Langdistanz, Mitteldistanz, Sprintdistanz;
c)    Tag, Nacht;
d)    vorgeschriebene Postenreihenfolge, freie Postenreihenfolge, Postenauswahl.

Art. 7 OL mit Qualifikation

  1. Ein OL mit Qualifikation besteht aus mindestens einem Qualifikationslauf und mindestens einem Finallauf.
  2. Der Veranstalter bestimmt, gestützt auf die Ergebnisse der Qualifikationsläufe, welche Läufer für den Final qualifiziert werden.
  3. Der Final kann nach Leistungskriterien in einen A-Finallauf, B-Finallauf usw. unterteilt werden; die Ergebnisse des Finals bilden die Schlussrangliste des OL.

Art. 8 OL mit Gesamtwertung

  1. Bei OL mit Gesamtwertung wird aus mehreren OL gemäss Art. 6 eine Schluss-rangliste erstellt.
  2. Die OL können an einem Tag oder an mehreren Tagen stattfinden.
  3. Der Veranstalter legt die Kriterien für die Gesamtwertung fest.

Art. 9 Staffel-OL

  1. Bei Staffel-OL lösen sich zwei oder mehr Läufer ab.
  2. Bei Staffel-OL starten die Läufer der ersten Strecke mit Massenstart. Das Vorge-hen bei den Ablösungen legt der Veranstalter fest. Er bestimmt den Zeitpunkt des Massenstarts für nicht abgelöste Läufer.

Art.10 Team-OL

  1. Bei Team-OL starten die Läufer eines Teams gleichzeitig. Die Posten können von einem oder mehreren Läufern des Teams angelaufen werden.
  2. Der Veranstalter kann Posten bezeichnen, die vom ganzen Team gleichzeitig angelaufen werden müssen.