Art. 22 Begriff

Technischer Delegierter ist, wer die entsprechende Ausbildung des SOLV absolviert hat und von der Fachgruppe Technische Delegierte für einen OL als solcher ernannt worden ist.

Art. 23 Einsatz an Wettkämpfen

  1. Die Kommission Technik setzt einen Technischen Delegierten ein, der namentlich von der Fachgruppe Technische Delegierte bestimmt wird:
    a)    bei allen Schweizer Meisterschaften;
    b)    bei allen Nationalen OL;
    c)    bei Besonderen OL nach Rücksprache mit dem Veranstalter.
  2. Der Technische Delegierte muss spätestens ein Jahr vor dem Wettkampf bestimmt sein und mit dem Veranstalter Kontakt aufgenommen haben.
  3. Dem Technischen Delegierten werden die Spesen von der Fachgruppe Technische Delegierte vergütet.

Art. 24 Kompetenzen und Pflichten

In die Zuständigkeit des Technischen Delegierten fallen:
a)    die Beratung des Veranstalters, insbesondere des Bahnlegers;
b)    die Kontrolle, dass sich der Veranstalter an die Wettkampfordnung hält;
c)    die Entscheide, die ihm gemäss Wettkampfordnung zustehen;
d)    das Erstellen von Bericht und Laufdokumentation.

Art. 25 Zusammenarbeit mit dem Veranstalter

  1. Der Technische Delegierte und der Veranstalter erstellen für die Vorbereitung des OL einen Zeitplan, der für beide verbindlich ist.
  2. Der Veranstalter lädt den Technischen Delegierten zu seinen Sitzungen ein und orientiert ihn über alle wesentlichen Entscheide und Massnahmen.
  3. Ausschreibungen, Weisungen und Startlisten sind dem Technischen Delegierten vor der Veröffentlichung zur Genehmigung zu unterbreiten.

Art. 26 Weisungsrecht gegenüber dem Veranstalter


  1. Der Technische Delegierte kann dem Veranstalter verbindliche Weisungen erteilen:
    a)    wenn die Durchführung des OL gefährdet ist;
    b)    wenn eine Verletzung der Wettkampfordnung droht;
    c)    wenn wesentliche Interessen des OL-Sports gefährdet erscheinen.
  2. Verursacht eine gegen den Willen des Veranstalters durchgesetzte Weisung des Technischen Delegierten Schaden, haftet der SOLV, sofern die Weisung sorgfaltswidrig gewesen ist und der Schaden nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
  3. Der Technische Delegierte haftet gegenüber dem Veranstalter nicht, doch kann der SOLV bei absichtlichem oder grobfahrlässigem Handeln auf ihn Rückgriff nehmen.

Art. 27 Funktionen am Lauftag

  1. Der Technische Delegierte ist beim OL anwesend.
  2. Er kontrolliert die wichtigsten Teile der Organisation und stellt die reguläre Durchführung des OL sicher.

Art. 28 Bericht und Laufdokumentation

Der Technische Delegierte erstellt nach dem OL innert Monatsfrist Bericht und Laufdokumentation zuhanden der Fachgruppe Technische Delegierte; der Veranstalter erhält eine Kopie des Berichts.

5. Abschnitt: Laufgebiet und Terminliste