Art. 69 Pflicht zur Ausschreibung

Schweizer Meisterschaften und alle für die Jahrespunkteliste zählenden OL sind im Verbandsorgan auszuschreiben.

Art. 70 Inhalt der Ausschreibung

Die Ausschreibung muss Angaben enthalten über:
a)    Name, Form, Art, Datum, Austragungsort und Laufgebiet des OL;
b)    Kategorien, Zusammensetzung von Teams;
c)    Art, Name, Massstab und Stand der Laufkarte;
d)    Namen des Veranstalters, Laufleiters und Bahnlegers;
e)    Startgeld und allfällige Zuschläge (z.B. Transportkosten, Zustellgebühren);
f)     Anmeldemodus und Meldeschluss, auch bei Laufanmeldung am Lauftag;
g)    Zulässigkeit und Modus von Nachmeldungen;
h)    Adresse für weitere Auskünfte mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse;
i)     Wettkampfzentrum und Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln;
k)    Zeitbedarf Wettkampfzentrum bis Start;
l)     die Art, wie Startzeit und weitere Weisungen mitgeteilt werden;
m)   allfällige Besonderheiten (z.B. Anwendung der Wettkampfregeln der IOF für bestimmte Kategorien, veränderte Richtzeiten, Höchstzahl von Teilnehmern, lange Anmarsch- und Rückwege, Übernachtungsmöglichkeiten, Versuchsbewilligung).

Art. 71 Anmeldemodus

  1. Der Veranstalter legt Anmeldemodus und Meldeschluss fest.
  2. Bei OL mit TD ist der Anmeldemodus vom Technischen Delegierten zu genehmigen. Bei Verwendung eines Online-Anmeldeportales müssen die Startgelder auf ein Konto des Veranstalters oder des Verbandes Swiss Orienteering einbezahlt werden.

Art. 72 Inhalt der Anmeldung bei Einzel-OL

  1. Die Anmeldung für Einzel-OL muss enthalten: Vorname und Name des Läufers, Jahrgang, Adresse, Kategorie, allfälliger Verein. Der Veranstalter kann ergänzende Angaben (z.B. SI-Card-Nummer, Art der Anreise) verlangen.
  2. Der Veranstalter kann inhaltlich unzulängliche Anmeldungen ablehnen. Die Ablehnung ist den Betroffenen rechtzeitig mitzuteilen.

Art. 73 Inhalt der Anmeldung bei Staffel- und Team-OL

  1. Die Anmeldung für Staffel- und Team-OL muss enthalten: Name des Teams, Kategorie, Zustelladresse. Der Veranstalter bestimmt, bis wann die Namen, Vornamen und Jahrgänge der Teilnehmer sowie bei Staffel-OL die Zuordnung der Läufer zu den Strecken anzugeben sind. Er kann ergänzende Angaben verlangen.
  2. Bei den Schweizer Staffel- und Team-Meisterschaften muss der Name des Teams den Wohnort oder die Vereinszugehörigkeit aller drei teilnehmenden Läufer erkennen lassen.
  3. Der Veranstalter kann inhaltlich unzulängliche Anmeldungen ablehnen. Die Ablehnung ist den Betroffenen rechtzeitig mitzuteilen.

Art. 74 Rechtzeitige Anmeldungen

Eine Anmeldung gilt als rechtzeitig, wenn sie bis zum Meldeschluss beim Veranstalter eintrifft oder der Läufer nachweisen kann, dass er den Termin des Meldeschlusses gewahrt hat.

Art. 75 Nachmeldungen

  1. Eine Anmeldung, die nicht als rechtzeitig gemäss Art. 74 gilt, wird als Nachmeldung bezeichnet.
  2. Bei Schweizer Meisterschaften darf der Veranstalter keine Nachmeldungen annehmen.
  3. Bei Nationalen OL gibt der Veranstalter in der Ausschreibung bekannt, ob er Nachmeldungen zulässt, und bis wann, unter welchen Bedingungen und gegen welche Gebühr sie möglich sind.
  4. Nachmeldungen dürfen nur in der Reihenfolge ihres Eingangs und im Rahmen freier Startplätze vor allen anderen Läufern derselben Kategorie berücksichtigt werden
  5. Bei anderen OL entscheidet der Veranstalter frei über Nachmeldungen.

Art. 76 Kategorienwechsel

Der Wechsel eines Läufers von einer Kategorie in eine andere gilt je nach Zeitpunkt der Mitteilung als rechtzeitige Anmeldung oder als Nachmeldung.

Art. 77 Mutationen

  1. Ein angemeldeter Läufer darf mit seinem Einverständnis durch einen anderen Läufer ersetzt werden, sofern der Veranstalter in den Weisungen nichts anderes festlegt.
  2. Bei Schweizer Einzel-Meisterschaften sind Mutationen erlaubt, ausser in den Kategorien in denen in umgekehrter
    Punktelistenreihenfolge oder nach Weisung Spitzensport gestartet wird.; bei den Schweizer Staffel- und Team-Meisterschaften sind Mutationen einzelner Läufer zulässig, bei den Staffel- und Team-Meisterschaften sind Mutationen bis eine Stunde vor dem Start des Teams zulässig.
  3. Die Mutation ist dem Veranstalter bis am 2. Tag vor dem Lauf zu melden, oder der Veranstalter gibt ein elektronisches Mutationssystem vor. Der Veranstalter kann eine Gebühr erheben.