Art. 84 Zweck
a) zu verdeutlichen, welches Objekt innerhalb des Postenkreises auf der Laufkarte das Postenobjekt ist;
b) Art und Grösse des Postenobjektes näher zu bezeichnen;
c) die Lage der Postenmarkierung in Bezug auf das Postenobjekt zu präzisieren;
d) Besonderheiten (Pflichtstrecken, Verpflegung, Kontrolle usw.) anzuzeigen.
- Kategorie: 4. Abschnitt: Postenbeschreibungen
Art. 85 Form
- Postenbeschreibungen können in Symbolform oder in Textform erstellt werden.
- Bei Schweizer Meisterschaften und Nationalen OL müssen sie für Leistungskategorien mindestens in Symbolform angeboten werden.
- Kategorie: 4. Abschnitt: Postenbeschreibungen
Art. 86 Art der Abgabe
- Die Postenbeschreibungen werden rechtzeitig vor dem Start abgegeben oder befinden sich auf der Laufkarte.
- Bei Schweizer Einzel-Meisterschaften sowie bei der Schweizer Team-Meisterschaft sind die Postenbeschreibungen zwischen Vorstart und Start abzugeben.
- Art und Zeitpunkt der Abgabe sind in den Weisungen bekannt zu geben.
- Kategorie: 4. Abschnitt: Postenbeschreibungen
Art. 87 Inhalt und Darstellung
- Kategorie: 4. Abschnitt: Postenbeschreibungen