Art. 102 Einzelstart

  1. Beim Einzelstart starten die Läufer der gleichen Kategorie nacheinander. Das minimale Startintervall zwischen zwei Läufern auf der gleichen OL-Bahn beträgt zwei Minuten.
  2. Bei Besonderen OL und OL über die Sprintdistanz kann das Startintervall bis auf 30 Sekunden verkürzt werden.
  3. Bei OL mit TD muss das Startintervall in den einzelnen Kategorien über die gesamte Startdauer gleich sein und vom Technischen Delegierten genehmigt werden.
  4. Die Kommission Spitzensport kann bei Schweizer Einzel-Meisterschaften und Nationalen OL in den Kategorien HE, DE, H20 und D20 das Startintervall bestimmen. Dieses ist dem Veranstalter und dem Technischen Delegierten spätestens vier Monate vor dem Lauf mitzuteilen.

Art. 103 Massenstart

  1. Beim Massenstart starten alle Läufer einer Kategorie gleichzeitig.
  2. Bei OL mit TD bedarf der Massenstart der Zustimmung der Kommission Technik.
  3. Die Schweizer Staffel-Meisterschaft wird als OL mit Massenstart durchgeführt.

Art. 104 Jagdstart

  1. Beim Jagdstart starten die Läufer mit den Rückständen aus vorangegangenen OL.
  2. Jagdstart ist nur zulässig bei OL mit Gesamtwertung.
  3. Läufer mit grossem Rückstand starten nach Weisung des Veranstalters am Schluss vor den in den vorangegangenen OL nicht klassierten Läufern.

Art. 105 Gesamte Startdauer

  1. Bei Schweizer Einzel-Meisterschaften und Nationalen OL dürfen maximal fünf Stunden zwischen dem ersten und dem letzten Start liegen.
  2. Werden Schweizer Einzel-Meisterschaften und Nationale OL als OL mit Qualifikation durchgeführt, dürfen maximal acht Stunden zwischen dem ersten und dem letzten Start liegen. Der Zeitraum zwischen dem ersten und dem zweiten Start eines jeden Läufers muss mindestens zweieinhalb Stunden betragen.