Art. 118 Begriff

  1. Als Posten wird ein Punkt im Gelände bezeichnet, der mit einer Postenmarkierung versehen und an Hand der Laufkarte bestimmbar ist.
  2. Für jeden Posten muss die Situation im Gelände mit ihrer Darstellung auf Laufkarte und Postenbeschreibung übereinstimmen.

Art. 118bis Minimalabstand zwischen Posten

  1. Bei OL mit TD beträgt der Minimalabstand zwischen Posten
    a)    30 m bei Verwendung des Kartenmassstabes 1:5000 (exklusiv) und kleiner;
    b)    15 m bei Verwendung des Kartenmassstabes 1:5000 (inklusiv) und grösser.
  2. Befinden sich bei OL mit TD zwei benachbarte Posten bei analogen Postenobjekten, vergrössert sich der Minimalabstand auf   
    a)    60 m bei Verwendung des Kartenmassstabes 1:5000 (exklusiv) und kleiner;
    b)    30 m bei Verwendung des Kartenmassstabes 1:5000 (inklusiv) und grösser.

Art. 119 Markierung

  1. Die Postenmarkierung besteht aus Postenschirm, Kennzahl und Kontrollvorrichtung gemäss Anhang 4.
  2. Bei Nacht-OL muss die Markierung aus jeder Richtung einfallendes Licht reflektieren. Ausnahmsweise kann der Posten beleuchtet sein.

Art. 120 Kennzahl und Kontrollvorrichtung

Jeder Posten trägt eine andere Kennzahl (31 oder höher) und weist eine oder mehrere Kontrollvorrichtungen auf.

Art. 121 Vormarkierung

Bei OL mit TD müssen alle Postenstandorte spätestens einen Monat vor dem OL vormarkiert sein.

Art. 122 Nebenfunktionen

An einem Posten können folgende Nebenfunktionen ausgeübt werden:
a)     Kontrolle der Postenquittungen;
b)     Kontrolle der Vollzähligkeit gemäss Art. 10 Abs. 2;
c)     Wechsel der Laufkarte;
d)     Anfang oder Ende einer Pflichtstrecke;
e)     Verpflegungsstelle;
f)     Medien- oder Zuschauerposten;
g)     Messen der Zwischenzeit.

Art. 123 Postenbesatzung

  1. Postenbesatzungen verhalten sich unauffällig und verändern ihren Standort während des Wettkampfes nicht.
  2. Sie dürfen den Läufern weder Auskünfte geben noch sie sonstwie beeinflussen; ausgenommen ist die Leistung erster Hilfe.

Art. 124 Verpflegung

  1. Verpflegungsstellen bei Posten sind auf der Postenbeschreibung, die übrigen auf der Laufkarte anzugeben. Die Art der Verpflegung wird in den Weisungen erläutert.
  2. Bei OL mit TD ist auf Anordnung des Technischen Delegierten mindestens Trinkwasser anzubieten.