Art. 135 Klassierung nach Laufzeit

  1. Die Läufer werden nach ihren Laufzeiten klassiert.
  2. Zeitgleiche Läufer werden im selben Rang klassiert. Die entsprechenden nächsten Ränge fallen weg.

Art. 136 Klassierung nach Einlaufreihenfolge

  1. Bei Massenstart, Jagdstart und Staffel-OL wird nach der Reihenfolge klassiert, in welcher die Läufer die Ziellinie mit dem Rumpf passieren.
  2. Passieren Läufer absichtlich die Ziellinie gemeinsam, entscheidet das Los über ihre Rangfolge.
  3. Sind bei Jagdstart Weisungen gemäss Art. 104 Abs. 3 oder bei Staffel-OL Zeitzuschläge zu berücksichtigen, ist für die Klassierung Art. 135 massgebend.

Art. 137 Klassierung auf Grund von Zwischenzeiten

Auf Grund von Zwischenzeiten darf nicht klassiert werden.

Art. 138 Maximalzeit

  1. Die Maximalzeit beträgt 2 ½ Stunden, sofern der Veranstalter nichts anderes festgelegt hat.
  2. Eine Änderung ist nur gültig, wenn sie allen Läufern vor ihrem Start zur Kenntnis gebracht wird.

Art. 139 Richtige Postenquittungen

  1. Ein Läufer wird nur klassiert, wenn seine Kontrollkarte die richtigen Postenquittungen aufweist.
  2. Bei Verwendung von Lochzangen müssen die Postenquittungen eindeutig identifizierbar sein. Gibt der Veranstalter eine Kontrollkarte für Lochungen ab, müssen die Postenquittungen in den dafür vorgesehenen Feldern liegen.

Art. 140 Fehlende Postenquittungen

  1. Fehlt eine Postenquittung aus dem Haupt-Kontrollsystem ohne Verschulden des Läufers, kann er klassiert werden, wenn er die entsprechende Postenquittung des Reserve-Kontrollsystems vorweist.
  2. Fehlt eine Postenquittung sowohl im Haupt- als auch im Reserve-Kontrollsystem, wird der Läufer nur klassiert, wenn alle nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
    a)     den Läufer trifft kein Verschulden an der mangelhaften Postenquittung;
    b)     der Läufer konnte den Mangel nicht erkennen oder nicht beheben;
    c)     der Läufer macht glaubhaft, dass er den Posten richtig angelaufen hat.