Art. 71 Anmeldemodus


  1. Der Veranstalter legt Anmeldemodus und Meldeschluss fest.
  2. Bei OL mit TD ist der Anmeldemodus vom Technischen Delegierten zu genehmigen. Bei Verwendung eines Online-Anmeldeportales müssen die Startgelder auf ein Konto des Veranstalters oder des Verbandes Swiss Orienteering einbezahlt werden.

Kategorie: 2. Abschnitt: Ausschreibung und Anmeldung