Art. 75 Nachmeldungen
- Eine Anmeldung, die nicht als rechtzeitig gemäss Art. 74 gilt, wird als Nachmeldung bezeichnet.
- Bei Schweizer Meisterschaften darf der Veranstalter keine Nachmeldungen annehmen.
- Bei Nationalen OL gibt der Veranstalter in der Ausschreibung bekannt, ob er Nachmeldungen zulässt, und bis wann, unter welchen Bedingungen und gegen welche Gebühr sie möglich sind.
- Nachmeldungen dürfen nur in der Reihenfolge ihres Eingangs und im Rahmen freier Startplätze vor allen anderen Läufern derselben Kategorie berücksichtigt werden
- Bei anderen OL entscheidet der Veranstalter frei über Nachmeldungen.
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Kategorie: 2. Abschnitt: Ausschreibung und Anmeldung