Art. 77 Mutationen
- Ein angemeldeter Läufer darf mit seinem Einverständnis durch einen anderen Läufer ersetzt werden, sofern der Veranstalter in den Weisungen nichts anderes festlegt.
- Bei Schweizer Einzel-Meisterschaften sind Mutationen erlaubt, ausser in den Kategorien in denen in umgekehrter
Punktelistenreihenfolge oder nach Weisung Spitzensport gestartet wird.; bei den Schweizer Staffel- und Team-Meisterschaften sind Mutationen einzelner Läufer zulässig, bei den Staffel- und Team-Meisterschaften sind Mutationen bis eine Stunde vor dem Start des Teams zulässig.
- Die Mutation ist dem Veranstalter bis am 2. Tag vor dem Lauf zu melden, oder der Veranstalter gibt ein elektronisches Mutationssystem vor. Der Veranstalter kann eine Gebühr erheben.
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Kategorie: 2. Abschnitt: Ausschreibung und Anmeldung