Art. 82 Korrekturen


  1. Unterscheiden sich die Verhältnisse im Gelände wesentlich von ihrer Darstellung auf der Laufkarte, müssen die Läufer spätestens im Wettkampfzentrum darauf hingewiesen werden.
  2. Auf einzelne Objekte bezogene Korrekturen müssen auf der Laufkarte eingedruckt sein oder vor dem Start abgezeichnet werden können.

Kategorie: 3. Abschnitt: Laufkarte