Art. 83 Rückgabe der Laufkarte


  1. Dem Läufer ist ein Exemplar der am OL benützten Laufkarte zuzustellen oder am Lauftag zurückzugeben, wenn er die Laufkarte unterwegs oder am Ziel abgeben musste.
  2. Aus besonderen Gründen kann die Kommission Technik anordnen, dass die Rückgabe der Laufkarten zu unterbleiben hat.

Kategorie: 3. Abschnitt: Laufkarte