Art. 83 Rückgabe der Laufkarte
- Dem Läufer ist ein Exemplar der am OL benützten Laufkarte zuzustellen oder am Lauftag zurückzugeben, wenn er die Laufkarte unterwegs oder am Ziel abgeben musste.
- Aus besonderen Gründen kann die Kommission Technik anordnen, dass die Rückgabe der Laufkarten zu unterbleiben hat.
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Kategorie: 3. Abschnitt: Laufkarte