Art. 99 Weg zum Start


  1. Der Weg vom Wettkampfzentrum zum Start muss markiert sein.
  2. Distanz, Steigung und Marschzeit sind spätestens im Wettkampfzentrum anzuge-ben.
  3. Die Benützung von Motorfahrzeugen zwischen Wettkampfzentrum und Start ist verboten, soweit der Veranstalter sie nicht ausdrücklich erlaubt.

Kategorie: 2. Abschnitt: Wettkampfzentrum bis Start