Art. 112 Startpunkt
- Der Startpunkt befindet sich auf der Startlinie oder am Ende einer allfälligen Pflichtstrecke nach dem Start.
- Befindet sich der Startpunkt nicht auf der Startlinie, wird er im Gelände mit einer Postenmarkierung ohne Kontrollvorrichtung versehen.
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Kategorie: 6. Abschnitt: Start