Art. 115 Frühstart


  1. Startet der Läufer aus eigenem Verschulden zu früh, wird er nicht klassiert oder disqualifiziert.
  2. Startet der Läufer wegen eines Fehlers des Veranstalters zu früh, wird seine Laufzeit auf Grund der tatsächlichen Startzeit berechnet.

Kategorie: 6. Abschnitt: Start