Art. 122 Nebenfunktionen
An einem Posten können folgende Nebenfunktionen ausgeübt werden:
a) Kontrolle der Postenquittungen;
b) Kontrolle der Vollzähligkeit gemäss Art. 10 Abs. 2;
c) Wechsel der Laufkarte;
d) Anfang oder Ende einer Pflichtstrecke;
e) Verpflegungsstelle;
f) Medien- oder Zuschauerposten;
g) Messen der Zwischenzeit.
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Kategorie: 7. Abschnitt: Posten