Art. 122 Nebenfunktionen


An einem Posten können folgende Nebenfunktionen ausgeübt werden:
a)     Kontrolle der Postenquittungen;
b)     Kontrolle der Vollzähligkeit gemäss Art. 10 Abs. 2;
c)     Wechsel der Laufkarte;
d)     Anfang oder Ende einer Pflichtstrecke;
e)     Verpflegungsstelle;
f)     Medien- oder Zuschauerposten;
g)     Messen der Zwischenzeit.
Kategorie: 7. Abschnitt: Posten