Art. 124 Verpflegung


  1. Verpflegungsstellen bei Posten sind auf der Postenbeschreibung, die übrigen auf der Laufkarte anzugeben. Die Art der Verpflegung wird in den Weisungen erläutert.
  2. Bei OL mit TD ist auf Anordnung des Technischen Delegierten mindestens Trinkwasser anzubieten.

Kategorie: 7. Abschnitt: Posten