Art. 129 Verstösse
- Wer von einer Pflichtstrecke abweicht oder ein Sperrgebiet missachtet, wird nicht klassiert oder disqualifiziert.
- Wer dabei schwerwiegend gegen Gebote des Natur- und Umweltschutzes verstösst, wird auf jeden Fall disqualifiziert.
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Kategorie: 8. Abschnitt: Pflichtstrecken und Sperrgebiete