Art. 131 Ziellinie


  1. Die Ziellinie verläuft rechtwinklig zum letzten Teil des Zieleinlaufes. Bei OL mit Massen- oder Jagdstart muss sie am Boden klar erkennbar sein.
  2. Bei OL mit TD ist das Ziel zudem durch ein Zielband oder eine analoge Einrichtung deutlich zu markieren.

Kategorie: 9. Abschnitt: Ziel