Art. 132 Zeitmessung


  1. Die Zeitmessung auf der Ziellinie kann erfolgen durch:
    a)    den Einsatz der elektronischen Kontrollkarte seitens des Läufers;
    b)    manuelle Auslösung seitens des Veranstalters, wenn der Läufer mit dem Rumpf die Ziellinie passiert;
    c)    Impuls-Auslösung, z.B. durch eine Lichtschranke.
  2. Die Laufzeit wird auf Sekunden genau erfasst; Sekundenbruchteile werden abgerundet. Bei OL über die Sprintdistanz kann die Laufzeit auf Zehntelsekunden genau bestimmt werden.
  3. Ist für die Klassierung die Einlaufreihenfolge massgebend, muss diese während des ganzen Wettkampfes unabhängig von der Zeitmessung erfasst werden. Mit Zustimmung der Kommission Wettkämpfe kann die Klassierung auch durch den Einsatz einer elektronischen Kontrollkarte (s. 1a) erfolgen, sofern die Zielstationen miteinander direkt synchronisiert sind.
  4. Sind Teams zugelassen, bestimmt der Veranstalter in den Weisungen, wie die Zielzeit erfasst wird.

Kategorie: 9. Abschnitt: Ziel