Art. 133 Abschluss des Wettkampfes


  1. Der Wettkampf ist für den Läufer mit dem Überqueren der Ziellinie unwiderruflich abgeschlossen.
  2. Die Kontrollkarte ist gemäss Anordnung des Veranstalters zur Auswertung abzugeben.
  3. Bei Schweizer Meisterschaften hat der Veranstalter die Laufkarten der Läufer, die ihren Wettkampf beendet haben, beim Ziel einzusammeln, bis der letzte Läufer gestartet ist.
  4. Der Rückweg vom Ziel zum Wettkampfzentrum ist zu markieren.

Kategorie: 9. Abschnitt: Ziel