Art. 133 Abschluss des Wettkampfes
- Der Wettkampf ist für den Läufer mit dem Überqueren der Ziellinie unwiderruflich abgeschlossen.
- Die Kontrollkarte ist gemäss Anordnung des Veranstalters zur Auswertung abzugeben.
- Bei Schweizer Meisterschaften hat der Veranstalter die Laufkarten der Läufer, die ihren Wettkampf beendet haben, beim Ziel einzusammeln, bis der letzte Läufer gestartet ist.
- Der Rückweg vom Ziel zum Wettkampfzentrum ist zu markieren.
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Kategorie: 9. Abschnitt: Ziel