Art. 134 Zielschluss


  1. Der Zeitpunkt des Zielschlusses wird bestimmt durch die Startzeit des zuletzt gestarteten Läufers zuzüglich der Maximalzeit gemäss Art. 138.
  2. Läufer, die sich bei Zielschluss noch im Wettkampf befinden, haben sich ohne Verzug im Wettkampfzentrum zurückzumelden.

 


Kategorie: 9. Abschnitt: Ziel