Art. 138 Maximalzeit


  1. Die Maximalzeit beträgt 2 ½ Stunden, sofern der Veranstalter nichts anderes festgelegt hat.
  2. Eine Änderung ist nur gültig, wenn sie allen Läufern vor ihrem Start zur Kenntnis gebracht wird.

Kategorie: 10. Abschnitt: Klassierung