Art. 139 Richtige Postenquittungen
- Ein Läufer wird nur klassiert, wenn seine Kontrollkarte die richtigen Postenquittungen aufweist.
- Bei Verwendung von Lochzangen müssen die Postenquittungen eindeutig identifizierbar sein. Gibt der Veranstalter eine Kontrollkarte für Lochungen ab, müssen die Postenquittungen in den dafür vorgesehenen Feldern liegen.
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Kategorie: 10. Abschnitt: Klassierung